Klassenvorschriften Drucken

 

MC (Mini-Cupper) Klassenvorschriften
( Stand: 20.04.1994 )

1.     Hersteller
MC``s dürfen nur von lizensierten Herstellern bezogen werden, die von der Klassenvereinigung bestimmt werden.
Rumpf, Kiel, Segel und Ruder dürfen nur von lizensierten Herstellern geliefert werden.


2.    Vermessung
Kein Modellboot darf als Mini-Cupper betrachtet werden, bis das Boot vom technischen Obmann vermessen ist
und eine Segelnummer bekommen hat.
Nach jeder Änderung am Rumpf oder Spieren bzw. Austausch von Kiel, Ruder und Spieren muß der MC neu
vermessen werden.


3.    Konstruktion und Maße
3.1  Rumpf, Kiel, Ruder, Segelplan und grundlegende Beschläge müssen den Bauspezifikationen, Klassenvorschriften
und den offiziellen Plänen entsprechen.
3.2  Jede angebliche oder vermutete Änderung an der Konfiguration des Rumpfes, Kiel, Ruder oder Rigg des MC`s,
wofür besondere Beschreibungen nicht in den Regeln oder Spezifikationen erwähnt sind, oder einem diesbezüglichen
Protest folgend, soll von einem Vermesse mit einer Probe aus 5 anderen MC`s verglichen werden.
3.3  Kiel und Ruder dürfen nur in Originalaußenmaßen verkleinert werden.
3.4  Es sind maximal 2 Steuerfunktionen erlaubt, ein Ruderservo und eine Segelwinde.


4.    Erlaubt
Es darf Ballast im Boot gefahren werden. Das trockene Modellbasisgewicht darf segelfertig 8 kg nicht unterschreiten.


5.    Verbote
5.1  Ballastmaterial darf kein höheres spezifisches Gewicht als Blei, 11,3 Kg/dm2 haben.
5.2  Der Ballast darf während einer Wettfahrt im Boot nicht bewegt, verschoben, vergrößert oder reduziert werden.
5.3  Der Gebrauch von mehr als einem Großsegel und einer Fock oder Neuerung davon, während einer Regattaserie
ist verboten. Beschädigte Segel dürfen nach Ermessen der Regattaleitung repariert oder ersetzt werden.
5.4  Die Verwendung von Kohlefaser, Kevlar oder anderen neu entwickelten synthetischen Materialien, ist am Rumpf
und Rigg, ausgenommen Schoten (laufendes Gut), verboten.
5.5  Der Baumniederholer darf nur geringen Spielraum zwischen Mast und Baum Haben.
5.6  Die Batteriespannung für die Segelwinde und Ruderservo darf 9,6V nicht überschreiten.
5.7  Klemmen und Klampen an den Bäumen sind nur in dem Bereich erlaubt, der nicht über die Decksaußenkante ragt.


6.    Regatten
6.1  Es müssen mindestens fünf MC`s gestartet sein, um die Regatta als Ranglistenregatta werten zu können.
6.2  Es sollten mindestens acht Wettfahrten während einer Ranglistenregatta gesegelt werden.
6.3  Es wird nach den IWB, Anhang B7 gesegelt